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Unsere Geschäftsbedingungen

1. Wenn nicht anders vereinbart, steht unseren Gästen am Anreisetag das Zimmer am Abreisetag ab 14.00 Uhr zur Verfügung. Am Abreisetag bitten wir Sie höflichst, dass Zimmer bis 10.30 Uhr zu räumen. Wird diese zeit wesentlich überschritten sind wir berechtigt, einen Betrag von € 20,00 auf Ihre Rechnung aufzubuchen.
2. Wird ein Zimmer bestellt, zugesagt oder kurzfristig bereitgestellt, ist ein Gastaufnahmevertrag zustande gekommen, aus welchen sich. Für den Hotelier die Verpflichtung ergibt, dass Zimmer für die Zeit (Dauer) bereitzuhalten. Nimmt der Gast das bestellte Zimmer nicht in Anspruch, so bleibt er rechtlich verpflichtet, den Preis für die vereinbarte Hotelleistung zu bezahlen, ohne das es auf den Grund der Verhinderung ankommt. Ein kostenloser Rücktritt vom Gastaufnahmevertrag durch einen der Vertragspartner ist jedoch möglich, wenn 30 Kalendertage vor Belegung von einem der Vertragspartner gegenüber dem anderen Vertragspartner, die bestellten/zugesagten Leistungen schriftlich storniert werden. Wird dieser Termin von einem der Vertragspartner nicht eingehalten, so ist er rechtlich verpflichtet, folgende Stornierungskosten zu bezahlen:
a) bis 20 Kalendertage vor Belegung 30% der bestellten/zugesagten Leistung
b) bis 10 Kalendertage vor Belegung 60% der bestellten/zugesagten Leistung
c) bis 3 Kalendertage vor Belegung 80% der bestellten/zugesagten Leistung
d) keine Anreise oder Verkürzung des Buchungszeitraumes 90% der bestellten/zugesagten
    Leistungen.
Es liegt im Ermessen des Hoteliers, die vorstehende Regelung durchzusetzen/ anzuwenden.
Für Firmen- und Geschäftsreisende gelten die abgespr. Regelungen.
3. Wünscht ein Gast die provisorische Reservierung eines Zimmers, einer bestimmten Zimmerkapazität, so ist das nur bis 30 Kalendertage vor Belegung möglich. Ab dem 29. Kalendertag vor Anreise sind Festreservierungen, wenn nicht anders möglich, auch zu Lasten der provisorischen Reservierung anzunehmen, es sei denn, der Gast, welcher provisorisch reserviert hat, bestätigt schriftlich, das er die Kosten gem. Punkt 2 übernimmt.
4. Wenn nicht anders vereinbart, ist am Tag der Abreise die Bezahlung der vom Gast in Anspruch genommenen Hotel- und anderweitigen Leistungen fällig. Werden von einer Firma für Mitarbeiter Hotelleistungen bestellt, ist im Falle der Zahlart "Überweisung", die Kostenübernahme durch die bestellende Firma schriftlich mitzuteilen. - die Überweisung von Rechnungen für in Anspruch genommene Hotel- und anderweitige Leistungen, ist nur für Reiseveranstalter, Gruppen ab 20 Gästen, Firmengäste und in Absprache für Geschäftsreisende verbindlich. - ab Datum der Rechnungslegung, sind die Rechnungen innerhalb von 14 Kalendertagen, ohne Abzug, zu überweisen. Wir wünschen unseren Gästen eine gute Anreise und einen angenehmen, erholsamen und erlebnisreichen Aufenthalt.
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