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Unsere Geschäftsbedingungen
| 1. |
Wenn nicht anders vereinbart, steht unseren Gästen
am Anreisetag das Zimmer am Abreisetag ab 14.00 Uhr zur Verfügung.
Am Abreisetag bitten wir Sie höflichst, dass Zimmer bis 10.30
Uhr zu räumen. Wird diese zeit wesentlich überschritten sind
wir berechtigt, einen Betrag von € 20,00 auf Ihre Rechnung
aufzubuchen. |
| 2. |
Wird ein Zimmer bestellt, zugesagt oder kurzfristig
bereitgestellt, ist ein Gastaufnahmevertrag zustande gekommen,
aus welchen sich. Für den Hotelier die Verpflichtung ergibt,
dass Zimmer für die Zeit (Dauer) bereitzuhalten. Nimmt der Gast
das bestellte Zimmer nicht in Anspruch, so bleibt er rechtlich
verpflichtet, den Preis für die vereinbarte Hotelleistung zu
bezahlen, ohne das es auf den Grund der Verhinderung ankommt.
Ein kostenloser Rücktritt vom Gastaufnahmevertrag durch einen
der Vertragspartner ist jedoch möglich, wenn 30 Kalendertage
vor Belegung von einem der Vertragspartner gegenüber dem anderen
Vertragspartner, die bestellten/zugesagten Leistungen schriftlich
storniert werden. Wird dieser Termin von einem der Vertragspartner
nicht eingehalten, so ist er rechtlich verpflichtet, folgende
Stornierungskosten zu bezahlen:
a) bis 20 Kalendertage vor Belegung 30% der bestellten/zugesagten
Leistung
b) bis 10 Kalendertage vor Belegung 60% der bestellten/zugesagten
Leistung
c) bis 3 Kalendertage vor Belegung 80% der bestellten/zugesagten
Leistung
d) keine Anreise oder Verkürzung des Buchungszeitraumes 90%
der bestellten/zugesagten
Leistungen.
Es liegt im Ermessen des Hoteliers, die vorstehende Regelung
durchzusetzen/ anzuwenden.
Für Firmen- und Geschäftsreisende gelten die abgespr. Regelungen. |
| 3. |
Wünscht ein Gast die provisorische Reservierung
eines Zimmers, einer bestimmten Zimmerkapazität, so ist das
nur bis 30 Kalendertage vor Belegung möglich. Ab dem 29. Kalendertag
vor Anreise sind Festreservierungen, wenn nicht anders möglich,
auch zu Lasten der provisorischen Reservierung anzunehmen, es
sei denn, der Gast, welcher provisorisch reserviert hat, bestätigt
schriftlich, das er die Kosten gem. Punkt 2 übernimmt. |
| 4. |
Wenn nicht anders vereinbart, ist am Tag der Abreise
die Bezahlung der vom Gast in Anspruch genommenen Hotel- und
anderweitigen Leistungen fällig. Werden von einer Firma für
Mitarbeiter Hotelleistungen bestellt, ist im Falle der Zahlart
"Überweisung", die Kostenübernahme durch die bestellende Firma
schriftlich mitzuteilen. - die Überweisung von Rechnungen für
in Anspruch genommene Hotel- und anderweitige Leistungen, ist
nur für Reiseveranstalter, Gruppen ab 20 Gästen, Firmengäste
und in Absprache für Geschäftsreisende verbindlich. - ab Datum
der Rechnungslegung, sind die Rechnungen innerhalb von 14 Kalendertagen,
ohne Abzug, zu überweisen. Wir wünschen unseren Gästen eine
gute Anreise und einen angenehmen, erholsamen und erlebnisreichen
Aufenthalt. |
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